Am 11.12.2021 hat die Bundesregierung das »Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen« verabschiedet. Laut Artikel 11 gibt es eine Pflicht zur Speicherung beider Zeigefingerabdrücke auf dem Speichermedium des Personalausweises. Nach Artikel 16 dieses Gesetztes tritt diese Speicherpflicht am 2.8.2021 in Kraft. Bis 30.7.2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken nach geltendem Personalausweisgesetz freiwillig. Neu ausgestellte Dokumente sind 10 Jahre gültig.
Wer das nicht will kann sich einen neuen Perso vor diesem Termin besorgen und so 10 Jahre auf der Datenschutzseite sein.
Da ich selber keinen Mehrwert zu diesem Prozess liefern kann, hier der beste Link zum Thema bei Digitalcourage, mit einem Flyer (PDF), den man mitnehmen kann, Hilfestellungen, was man beim Bürgeramt sagen kann und warum man ein Recht darauf hat. Ich werde berichten, was mein Bürgeramt sagt.