Deutschland könnte das zweite Land (nach China) werden, in dem das Blockieren von Werbung im Web verboten wird. Mit gravierenden Konsequenzen, nicht für Sie und die Werbetreibende.
Doch. Glauben Sie nicht? Lesen Sie weiter.
Die Axel Springer AG kämpft seit Jahren vehement dagegen, dass AdBlocker ihnen den Tag versauen. Der Gewinn daraus kann es kaum sein, denn von den Werbeeinnahmen bleiben nur sehr wenige Euros bei den Verlagen hängen.
Laut noyb nehmen Medienhäuser ca. 10% durch digitale Werbung ein, und >5% aus personenbezogener Werbung. Dies trat aus der Klage gegen die österreichische Zeitung “Der Standard“ zu Tage.
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat einen Rechtsstreit darüber wiederbelebt, ob browserbasierte Werbeblocker das Urheberrecht verletzen, was Befürchtungen hinsichtlich eines möglichen Verbots dieser Tools in Deutschland aufkommen lässt. Ich kann mir nicht vorstellen, ohne uBlock Origin und DNS-Filter zu surfen. Aber das könnte uns in Deutschland blühen. Wenn Axel Springer sich durchsetzt.
Der Fall geht auf eine Klage der Axel Springer AG gegen Eyeo zurück. Eyeo ist der Hersteller der Browser-Erweiterung Adblock Plus. Springer argumentiert, dass Werbeblocker sein Umsatzmodell gefährden und betrachtet jede Änderung der Ausführung von Websites in Webbrowsern als Urheberrechtsverletzung. Dies basiert auf der Behauptung, dass die HTML/CSS-Dateien einer Website ein geschütztes Computerprogramm darstellen und dass ein Werbeblocker in die Ausführungsstrukturen eingreift und somit eine unrechtmäßige Vervielfältigung und Änderung darstellt. Das heisst anders gesagt, laut Axel Springer muss jede Webseite von Ihnen so ausgeführt werden, wie der Webseitenanbieter sich das wünscht. JavaScript für Cryptomining, Überprüfen der Webseite auf Tracking oder auf Malware wären damit verboten. Aber ich greife vor.
Doch wie kann man auf so eine Idee kommen? Nachdem die Axel Springer AG schon früher mit versuchen gescheitert ist, gegen Werbeblocker vorzugehen, haben sie sich dort wohl gedacht: Warum sollten wir unsere kreative Energie in ein neues Geschäftsmodell, neue Produkte oder andere Wege der Profitmaximierung stecken. Oder vielleicht haben sie festgestellt, dass sie keine neue Ideen finden, dann ist Klagen sicher einfacher. Deutschland ist für Großkonzerne und Lobbys ein gutes Pflaster. Hinzu kommt, dass viele Gerichte das Internet immer noch als Neuland betrachten. Wahrscheinlich haben sich die Verantwortlichen hingesetzt und gedacht: Wir brauchen Geld und wollen Daten sammeln. Was haben wir schon alles probiert? Es war eine vom Ende gedachte Initiative: Wie können wir noch mehr Geld generieren und wofür gab es bisher noch kein Rechtsurteil, keinen Präzedenzfall, kein Gesetz.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs besagt, dass die Urteile des Landgerichts Hamburg und des Oberlandesgerichts Hamburg, die die Klage von Axel Springer abgewiesen haben, so keinen Bestand haben und fehlerhaft waren und hob einen Teil der Berufung auf, wodurch der Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen wurde.
Daniel Nazer, Senior IP & Product Counsel bei Mozilla, warnte daraufhin, dass das Verbot aufgrund des technischen Hintergrunds des Rechtsstreits auch Auswirkungen auf andere Browser-Erweiterungen haben und die Auswahlmöglichkeiten der Nutzer einschränken könnte. Nazer sagte:
Es gibt viele Gründe, abgesehen von der Werbeblockierung, warum Nutzer möchten, dass ihr Browser oder eine Browsererweiterung eine Webseite verändert, beispielsweise um die Barrierefreiheit zu verbessern, die Barrierefreiheit zu bewerten oder die Privatsphäre zu schützen.“
Sein Argument ist meiner Meinung nach stichhaltig, denn nach derselben Logik würde jede Maßnahme auf der Browserseite, die das Verhalten des Browsers so verändert, dass jegliches Tracking blockiert wird, offensichtlich unter dasselbe Urteil fallen. Letztendlich würde damit jede Browsererweiterung, die Einfluss auf die Webseitendarstellung oder Ausführung hat, illegal. Auch die, die die Sicherheit erhöhen.
Wenn somit das Blockieren von Werbung als rechtswidrig eingestuft würde, wäre dies auch für das Blockieren von Trackern der Fall.
Die Frage, die die Gerichte beantworten müssen:
Sind HTML, JavaScript, DOM, CSS und Bytecode als geschützte Computerprogramme anzusehen und ob die Änderungen des Werbeblockers daran rechtmäßig sind.
In der Erklärung des BGH heißt es:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Bytecode oder der daraus generierte Code als Computerprogramm geschützt ist und dass der Werbeblocker durch Änderung oder modifizierende Vervielfältigung das ausschließliche Recht daran verletzt hat.“
Adblocker sind zwar nicht verboten worden, aber der Fall Axel Springer wurde nun wieder aufgenommen, und es besteht die reale Möglichkeit, dass die Dinge diesmal anders laufen könnten.
Nachdem die Gerichte die letzte Entscheidung in 2023 gefällt haben, gehe ich davon aus, dass es ein paar Jahre dauert, bis es ein endgültiges Urteil gibt.
Die Frage, die sich daraus aber auch ergibt: Mit dem Risiko, dass Axel Springer gewinnt, werden Entwickler Browsererweiterungen für den deutschen Markt weiter entwickeln oder in Deutschland anbieten? Hat das Urteil Auswirkungen auf die gesamte EU? Was werden EU-Entwickler jetzt unternehmen? Denn das Risiko, dass im Raum steht ist, dass die Entwickler der Erweiterungen für finanzielle Verluste der Werbetreibenden haftbar gemacht werden können. Viele Entwickler programmieren in der Freizeit oder sind ein Ein-Personen-Unternehmen. Gehen diese das Risiko ein? Ich fürchte nicht.
Stellen Sie sich das vor: Sie sind ein Entwickler, der in seiner Freizeit ein kleines Programm für den Browser schreibt. Auf einmal erhalten Sie einen Brief von einem Anwalt von Axel Springer, in dem Sie angeklagt werden, dass diese Erweiterung die Einnahmen beschränkt und sie werden auf €10 Millionen Schadenersatz verklagt. Und das nur, weil Ihr kleines Tool die Menschenrechte, die Privatsphäre schützt oder die Sicherheit der Surfer erhöht. Damit werden Sie, als Entwickler, sich dreimal überlegen, ob Sie Ihre Energie immer noch in das Tool stecken oder nicht lieber ins Schwimmbad gehen.
Damit sagt Axel Springer im Prinzip: Wir haben ein Recht auf Profit, der Nutzer aber nicht auf Privatsphäre, ein Menschenrecht.
Wenn Axel Springer gewinnt, wird uns Endnutzern, jegliche Kontrolle genommen, das Verhalten des Browsers unseren Wünschen und Bedürfnissen anzupassen. Das gilt dann nicht nur für Werbung. Das gilt für Tracking, also der Profilierung Ihres Surfverhaltens, Ihrer Clicks, alles. Damit wäre jedwede Privatsphäre beim Surfen hinfällig.
Die Konsequenz daraus wäre meiner Ansicht nach: Es würde viel mehr Werbung und Tracking geben, denn die Benutzer könnten sich nicht mehr wehren. Ggf. müssten die Browseranbieter in Deutschland Versionen ohne Erweiterungen oder mit einem kleinen Satz an Erweiterungen, die nicht die Darstellung und Ausführung verändern, anbieten. Wie anders sollte das durchgesetzt werden? Konsequenterweise würden Kriminelle Deutschland als Ziel ins Visier nehmen, weil auch Erweiterungen, die die Sicherheit erhöhen, Malwareüberprüfungen oder Phishingtests, nicht mehr erlaubt wären. Ein Eldorado für Kriminelle und Datensammler.
Doch es geht noch weiter.
DNS-Dienste, die darauf spezialisiert sind, die DNS-Lookups unseres Netzwerks zu filtern, wären betroffen. Diese verhindern, dass der Browser Verbindung zu Trackern oder Datensammlern aufbaut. Ich verwende NextDNS, andere verwenden andere, wie Mullvad DNS, um darüber die Verbindungen zu Datensammlern zu verhindern.
Nach derselben Logik, die die Anwälte von Axel Springer vertreten, würden DNS-Filter absichtlich in den Betrieb des Codes eingreifen, den Browser ausführen wollen. Das Argument, über das entschieden wird, lautet, dass Werbetreibende das Recht haben, die Browser der Nutzer zu zwingen, genau das zu tun, was sie wollen, ohne dass Änderungen vorgenommen werden. Wo hört das auf?
Stellen Sie sich das analog vor. Axel Springer zwingt Sie dazu, jede Seite in seinen Papierzeitungen anzublättern. Seiten, die aus reiner Werbung bestehen, dürfen Sie nicht überspringen. Sie müssen Sie aufschlagen. Unfassbar, für mich. Ich befürchte, die Masse wird das mit einem Schulterzucken kommentieren. Bis sie gehackt werden oder wegen Cryptomining eine hohe Stromrechnung bekommen. Dann ist die Politik schuld.
Daher hoffe ich, dass dieser Artikel ein bisschen zur Diskussion diesbezüglich beiträgt.
Eine weitere Frage, die sich stellt: Wie sieht es mit KI aus? Wenn Sie einen KI Anbieter nutzen, um sich eine Seite zusammenfassen zu lassen. Oder in der Google Suche das KI-Ergebnis lesen und gar nicht auf den Link klicken?
Studien zeigen heute schon, dass die Clickrate auf den Quellseiten dramatisch sinken, weil die Nutzer die Zusammenfassung lesen und ihnen diese Informationen ausreichen. Diese KI Zusammenfassungen sind werbefrei. Noch. Ich gehe davon aus, dass auch LLMs in Zukunft Werbung schalten, während wir mit ihnen chatten.
„Ich denke, Du hast eine depressive Phase, da kann ich Dir Medikament XY von der Firma AB empfehlen.“, sagt dann der Chatbot, dem wir unser Privatestes anvertrauen.
Bis das Urteil in Deutschland gesprochen und rechtskräftig ist, wird sich KI noch mehr durchgesetzt haben. Will Axel Springer uns dann verbieten lassen, KI im Browser, den Suchmaschinen oder überhaupt zu benutzen? Denkbar wäre es. Denkbar wäre auch, das deutsche Gerichte dem zustimmen.
Es gab noch nie einen wirksameren Werbeblocker als KI. Durch ihr explizites Design entfernt sie alle peripheren Werbeanzeigen vollständig von einer Website und filtert und erfasst nur die nicht werbebezogenen Inhalte dieser Website. So funktionieren die Crawler, die durchs Netz wandern und Webseiten indizieren. Für die Suche, aber auch als Basis für das KI-Lernen.
Ich könnte überzeugende Argumente für die Bedenken von Axel Springer und dem Bundesgerichtshof vorbringen. Dass die Bekämpfung von Werbeblockern zu wenig und zu spät ist, insbesondere wenn, wie schon festgestellt, ohnehin mehrere Jahre lang nichts zu erwarten ist, von Gerichtsseite aus.
Das Verbot der Verwendung von Werbeblockern, um die Anzeige von Werbung zu erzwingen, spielt keine Rolle, wenn niemand die Websites besucht, auf denen Werbung angezeigt wird. Websites durch das Erzwingen dieser Werbung, die aus Verzweiflung wahrscheinlich noch aufdringlicher und nerviger wird, noch unattraktiver zu machen, wird einfach noch mehr Webnutzer in die offenen Arme der KI-Zusammenfassungen treiben.
Die Klage von Axel Springer ist angesichts der Veränderungen, die KI für das Verhalten von Internetnutzern mit sich bringt, fehl am Platz.
Viele der größeren KI-Anbieter haben bereits Vereinbarungen mit den größeren Inhaltsanbietern getroffen, um deren Material unter Lizenz zu erhalten. Die Associated Press sendet sogar Echtzeit-Nachrichten-Updates direkt an den Gemini-Chatbot von Google.
Das bedeutet, dass diese Quellen nicht mehr nur auf öffentlichen Websites für den traditionellen menschlichen Konsum veröffentlichen, sondern auch direkt für KI-Modelle, die diese Informationen verarbeiten und bezahlen. Dadurch entsteht ein völlig neues Ökosystem des Informationsflusses und eine völlig neue Internetwirtschaft. Springer ist spät dran, würde ich sagen.
Was ist mit all den anderen Websites da draußen? Vor allem den Kleinen, wie dieser Blog?
Die ganze Welt wartet derzeit mit angehaltenem Atem darauf, welche Entscheidungen in den nächsten Jahren getroffen werden. Diese Entscheidungen werden einen maßgeblichen Einfluss haben. Und womöglich früher entschieden werden, als die Klage von Axel Springer gegen Eyeo (und gegen alle Internetnutzer).
Zeit, noyb oder digitalcourage zu spenden.