Wie ich am 20.2.2021 berichtet habe, will die Bundesregierung die Kfz-Zeichen scannen. Seitdem ist einiges passiert.
Bürgerrechtler haben sich am 23.1.2021 dazu geäussert. Unter anderem wurde das Verfahren in Brandenburg schon seit einiger Zeit eingesetzt, ohne hinreichende gesetzliche Grundlage.
Auch habe die Polizei „über den Umfang der Datenverarbeitung selbst entschieden“ und so „gegen das Gebot der Datensparsamkeit und gegen das datenschutzrechtliche Prinzip der Erforderlichkeit“ verstoßen.
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Die Daten wurden „auf Vorrat“ gespeichert, was nicht erlaubt ist. Ähnliche Systeme waren zuvor schon in Bayern und Baden-Württemberg im Einsatz und wurden als teilweise verfassungswidrig eingestuft.
Anwälte liessen an dem neuen geplanten Gesetz der Bundesregierung kein gutes Haar.
Doch auch der Bundesrat mischt sich gerne ein. Leider nicht zu Ihrem Vorteil oder um sich als Datenschützer zu positionieren.
Die Bundesregierung soll demnach prüfen, ob die mit den Geräten von Polizei, Zoll und anderen Fahndungsbehörden erhobenen Informationen für einige Zeit aufbewahrt und auch für Ermittlungszwecke verwendet werden können.
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Fassen wir zusammen: Die Datensammelei, anlasslos, ist teilweise verfassungswidrig. Jetzt sollen die Daten gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anlasslos länger und für spätere Zwecke gespeichert werden, dank des Bundesrates. Und wie die bisherigen Fälle beweisen: Dabei wird es nicht bleiben. Die Daten werden zur Totalüberwachung herangezogen. Der Staat rüstet an allen nur denkbaren Stellen auf. Body-Cams bei Polizisten, Kameras mit Gesichtserkennung in Bahnhöfen, Kennzeichen-Scanner, Verhinderung von Cryptografie und vieles mehr. Eine längere Liste habe ich zusammengestellt.