Als das Berliner Gericht entschieden hat, dass Webseiten die Do Not Track (DNT) Einstellungen honorieren müssen, habe ich gejubelt, weil ich davon ausgegangen bin, dass wenn ich DNT einstelle, signalisiert das automatisch, dass ich nicht getrackt werden will und damit kein Cookie-Fenster mehr angezeigt werden muss.
Ich habe mich getäuscht.
Laut noyb, none of your business, der Organisation von Max Schrems, die immer vor dem EUGH gewinnen, sind es zwei unterschiedliche Gesetze, die betroffen sind.
Hallo,
Danke für deine Frage!
Bei den Cookie Banner und der Do Not Track Konfiguration geht es Rechtlich gesehen um zwei verschiede Sachen.
Do Not Track Konfiguration ist rechtlich gesehen, wie das Landesgericht Berlin in dem Urteil 16 O 420/19 bestätigt hat, ein Einspruch der betroffenen Person laut Artikel 21 DSGVO, gegen die Verarbeitung von Daten aufgrund von berechtigten Interessen des Verantwortlichen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e DSGVO).
Die Cookie Banner dient zur Einholung von Einwilligung zur Verarbeitung von Daten anhand von Artikel 6 Absatz 1 Punkt a DSGVO, wenn der Verantwortliche die Daten anhand von Einwilligung und nicht aufgrund von seinen berechtigten Interessen (Artikel 6 Absatz 1 Punkt f DSGVO) bearbeiten will.
In der Praxis, auch wenn du generell nicht getreckt werden willst, kannst du der Verarbeitung deiner Daten durch einen bestimmten Webseitenanbieter zustimmen.
Antwort per E-Mail von noyb
Schade, ich hatte gehofft.