Do not track und Global Privacy Control

Verwendete Links:

https://www.heise.de/news/Do-Not-Track-LinkedIn-darf-nicht-mehr-erklaeren-Browserfunktion-zu-ignorieren-9348171.html
https://support.mozilla.org/de/kb/informationen-zur-funktion-global-privacy-control
https://www.heise.de/news/Firefox-120-kann-Cookie-Banner-automatisch-ablehnen-9536339.html

Wenn ich in der Vergangenheit über DNT (Do not Track) in den Browsereinstellungen geschrieben habe, das habe ich selten, dann meist in dem Sinne: Macht keinen Unterschied, da die meisten Webserver diese Einstellung ignorieren oder sie zum Fingerprinting verwenden, also gegen uns. Daher ausgeschaltet lassen.

Google hat diese Einstellung auch im Chrome Browser. Die Google-eigenen Webseiten ignorieren aber diese Einstellung des eigenen Browsers.
Es gibt einfach nichts, was man Google nicht unterstellen kann oder muss.

Doch das könnte sich ändern, zumindest in Deutschland (und damit vielleicht ja auch in der EU).
Denn das Landgericht Berlin hat entschieden, dass diese Einstellung des Benutzers zu respektieren sei. Das heisst, wenn Sie DNT in Ihrem Browser konfigurieren, muss die Webseite, die Sie ansurfen, Ihren Wunsch respektieren und darf sie nicht mehr überwachen. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale gegen LinkedIn.
Im Urteil heisst es u.a.

… durchaus einen wirksamen Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung dar“.

Urteil des Landgericht Berlin

Damit müssten bei dieser Einstellung alle Cookie Banner verschwinden, denn diese sind dafür da, dass sie die Einwilligung zum Tracking einholen. Wenn diese aber schon im Browser verweigert wird, braucht es sie nicht mehr.

Es stellen sich zwei Fragen:

  1. Werden die Webseitenbetreiber diese Einstellung in Zukunft honorieren?
  2. Wann wird noyb dagegen klagen und wie immer gewinnen?

Neben der DNT Einstellung im Browser gibt es mittlerweile die Global Privacy Control.
Diese ist sehr ähnlich dem DNT. Idealerweise würde man beide zusammenlegen.
Aus dem Mozilla Support Dokument:

Global Privacy Control (GPC) (globale Datenschutzkontrolle) ermöglicht Ihnen, eine Website automatisch zu benachrichtigen, dass Ihre Informationen über Ihre Browsersitzung auf dieser Website nicht verkauft oder weitergegeben werden sollen.

https://globalprivacycontrol.org/

In einigen US-Bundesstaaten wie Kalifornien, Colorado und Connecticut fungiert Global Privacy Control (GPC) als „Do Not Sell“-Mechanismus. GPC kann auch als „Opt-out“ verwendet werden, d. h. als Widerspruchserklärung zu einer gezielten personalisierten Werbung, oder als allgemeine Aufforderung, den Verkauf bzw. die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in den genannten Gerichtsbarkeiten sowie in anderen Gebieten wie der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, Nevada, Utah und Virginia einzuschränken.

Aktivierung dieser Einstellung (ab Firefox 120):

  1. Klicken Sie in der Menüleiste am oberen Bildschirmrand auf Firefox und wählen Sie Einstellungen.
  2. Wählen Sie den Abschnitt Datenschutz & Sicherheit und gehen Sie im Bereich Browser-Datenschutz zum Absatz Datenschutzeinstellungen für Websites.
  3. Setzen Sie hier ein Häkchen neben „Websites anweisen, meine Daten nicht zu verkaufen oder weiterzugeben“.
  4. Schließen Sie die Seite mit den Einstellungen. Alle von Ihnen vorgenommenen Änderungen werden dabei automatisch gespeichert.“

Zum Testen der Einstellung und für weitere Informationen können Sie auf auf die Homepage von Global Privacy Control gehen. In Kalifornien hat der Generalstaatsanwalt schon in 2021 angekündigt, gegen Firmen vorzugehen, die diese Einstellung missachten.
Über die DSGVo ist sie damit auch in Europa wirksam.