Datenschleuder Stadtverwaltung

Woher bekommen die Parteien und Werbetreibende Ihre Daten, die dazu benutzt werden, Werbung in Ihrem Briefkasten, an Sie addressiert, zu deponieren? Und was können Sie dagegen tun?

Ich habe mich immer wieder gefragt, woher die Parteien und auch andere, meine Adresse bekommen. Ich bin sehr selektiv mit der Herausgabe meiner Daten. Trotzdem landen immer wieder Werbungen, gerade vor der Bundestagswahl, in meinem Briefkasten, mit meiner Adresse.

Das Melderegister der Stadt gibt diese Daten heraus (all die, die sie über Euch haben). Also habe ich recherchiert und einen Antrag bezüglich einer Übermittlungssperre beim Melderegister meiner Stadt gemäß § 50 Abs. 5 und § 36 Bundesmeldegesetz in Auftrag gegeben. Erhalten habe ich ein Formular mit fünf Einträgen, die ich Euch nicht vorenthalten möchte. Ich kann diese individuell sperren lassen. Ich empfehle Euch , diese Sperre auch zu beantragen und dann zu entscheiden, an wen die Melderegister Eure Daten weitergeben.

A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß g 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m) $ 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen

B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß g 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m g 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß g 50 Abs. 5 BMG i.V.m g 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß g 50 Abs. 5 BMG i.V.m g 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß g 50 Abs. 5 BMG i.V.m g 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Punkt B musste ich mehrmals lesen um überhaupt zu verstehen, was dahinter steckt. Bin ich mit einer Muslima verheiratet, dann kann deren Religionsvertretung beim Melderegister über mich Daten anfordern. Sehr spannend.

Punkt E finde ich sehr gewöhnungsbedürftig. Wenn ich nicht bewusst widerspreche, werden meine Daten an Adressbuchverlage weitergegeben. Und diese verkaufen sie dann.

Vor allem beim nächsten Umzug solltest Du diese Aufabe auf die To-Do-Liste packen. Wenn man das zehn Jahre später macht, ist es vielleicht nicht mehr so effektiv.