Frankreich, Frankreich

Frankreich gilt als grosses Land der Philosophen. Descartes, Sartre, Louis de Funès.

Und es gilt als ein Land, dass, ähnlich wie Deutschland, viel auf Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte usw. hält.

Doch gerade in diesem Land drehen Sie die Temperatur für den Frosch im Glas langsam auf. Demonstrationen habe ich gegen die Rentenreform gesehen. Bei Einschränkungen von Menschenrechten in Frankreich aber nicht.

Warum schreibe ich hier darüber? Weil Frankreich uns sehr ähnlich ist, weil es sehr stark in der EU ist und weil es Stück für Stück die digitalen Rechte einschränkt. Ich befürchte, dass sie das über die EU zusätzlich legitimieren wollen oder/und das Deutschland sich denkt: Gute Idee, machen wir auch. Dann hätten wir es auch faktisch EU-weit.

Der französische Senat hat am Mittwochabend, dem 7. Juni, eine Änderung des so genannten „Siegelbewahrungs“-Gesetzes🇫🇷 verabschiedet. Der „Keeper of the Seals“ ist in Frankreich im Justizministerium angesiedelt.

Die beschlossenen Änderungen erlauben es den Strafverfolgungsbehörden, heimlich und aus der Ferne die Kameras und Mikrofone von Geräten zu aktivieren. Insbesondere von Smartphones. Ohne den Besitzer des Geräts zu benachrichtigen. Beamte sagen, sie planen, diese neue Bestimmung dafür zu nutzen, um Ton und Bilder von Verdächtigen bei bestimmten Arten von Verbrechen zu erhalten. Die Maßnahme ist für Fälle von Kriminalität, organisiertem Verbrechen und Terrorismus einsetzbar. Das gleiche Gesetz gibt den Strafverfolgungsbehörden auch einen leichteren Zugang zu Geolokalisierungsdaten, um Straftäter zu verfolgen, die verdächtigt werden, Straftaten zu begehen, die mit mindestens zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Außerdem, so heisst es, muss ein Richter dem zustimmen. Das heißt die Polizisten wissen schon vorher, wie hoch die Strafe wahrscheinlich ausfällt. Gut ausgebildet.

Ich frage mich, wie lange ein Verbrechen dauert und ob man in Frankreich so schnell einen richterlichen Beschluss erhält. Oder ob das vorgängig schon mal als Blankoscheck angefragt wird. Es könnte ja sein, dass …

Was auch nicht erwähnt wird, ist, wie genau dies in der Praxis umgesetzt werden soll. Ich habe Google die französische Webseite übersetzen lassen, und dort hieß es, dass Ermittler ohne diese Bestimmung physische Wanzen in den Räumlichkeiten, in denen sie ermitteln, platzieren müssten.

Dies wurde als sicherere Methode verkauft, mit der die Ermittler die gleiche, bereits legale Überwachung erreichen, indem sie die Telefone oder andere Geräte ihrer Zielpersonen in Überwachungsgeräte verwandeln. Was kann dabei nur schief gehen?

iPhones von Apple gehen aktiv gegen einen solchen Missbrauch vor. Wird das so bleiben? Wie wollen die Franzosen das ohne Apple und Google erreichen? Werden deren Sicherheitsmerkmale kastriert?

Ich frage mich, ob dies einen rechtlichen Rahmen für die Verwendung von, wie Apple es nennt, „Söldner-Spionagesoftware“ wie Pegasus bieten soll. Diese unterläuft den Schutz von Smartphones und würde dann im Rahmen dieser Gesetzgebung keine illegale Spionage mehr darstellen, die das Land leugnen muss.