Nachgang zur Chatkontrolle

In 2021 hat die Regierung ein Gesetz gegen die sexualisierte Gewalt gegen Kinder verschärft. Die Verschärfung hat dazu geführt, dass Polizei, Staatsanwälte und Richter völlig überlastet sind. Ohne die Chatkontrolle, wie sie die EU gerne hätte. Über die Chatkontrolle habe ich mich schon echauffiert und auch ein paar Zahlen dazu dargestellt.

Offensichtlich hat die Verschärfung, alles und jeden zu verfolgen, der irgendwie den Anschein erwecken könnte, ein krimineller Pädophiler, Kinderschänder oder Materialvertreibender zu sein, zur Überlastung der Behörden geführt. Denn das bedeutet, dass Eltern, die ihr Kleinkind am Strand voller Stolz fotografieren genauso unter Verdacht kommen, wie kriminelle Banden, die Kinder missbrauchen und die Videos im Darknet posten. In einer Chatgruppe zu sein, in der, vielleicht aus Versehen, ein Dickpic gepostet wird, was man nicht haben will, nicht gefragt und bestellt hat, kann schon dazu führen, dass Sie ins Visier der Ermittler geraten.

Übertragen ins Analoge: Sendet Ihnen jemand einen Brief, in dem der Inhalt illegal ist, wird gegen Sie ermittelt. Tipp: Schicken Sie Ihrem Ex-Chef, der Ihnen gerade gekündigt hat, doch einfach mal ein Bild, per Post natürlich ohne Absender, das illegal ist, dann wird Ihr Chef unter die Lupe genommen. Irgendwas wird schon dran sein, wird die Firma sicher denken.

Das war nicht ernst gemeint, sondern zynisch.

Was analog vielleicht undenkbar aussieht, geschieht digital immer öfter. Ohne Sinn und Verstand. Stellen Sie sich ein paar Teenager vor, die sich ein paar Bilder schicken. Das gehört heute zum guten Ton unter Teenies, lese und höre ich überall. Oder ein Teenie schickt in eine WhatsApp Gruppe ein illegales Bild. Dann müssen alle Teilnehmer der Gruppe untersucht werden. Das kann als Besitz von bspw. Kinderpornografie gewertet werden, wenn das nicht sofort, absolut sofort, gelöscht wird. Handy aus, weil man gerade einen Marathon läuft. Das muss man erst Mal beweisen. Wird der Teenie verurteilt, steht das im Erziehungsregister und schon haben wir einen potenziellen Hartz IV Empfänger mehr.

Damit sind genau die Kollateralschäden eingetreten, vor denen Experten, Strafverteidiger und der Deutsche Richterbund im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich gewarnt hatten.

Die Justizminister der Länder haben auf Initiative von Brandenburg nun beschlossen, den Tatbestand auf ein Vergehen herabzustufen oder aber eine Regelung für minder schwere Fälle einzuführen.

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